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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Leistungen gegenüber Unternehmen.

01Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Freed Media, Emre Yildiz (nachfolgend „Agentur“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen in den Bereichen Webdesign und -entwicklung, App-Entwicklung, Branding und Design, Performance Marketing, Automatisierung sowie Strategie und Beratung.

(2) Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

02Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail oder digitaler Unterschrift) annimmt oder die Agentur einen Auftrag in Textform bestätigt.

(3) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibungen.

03Leistungsumfang und Änderungen

(1) Die Agentur erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik. Sie ist in der gestalterischen und technischen Umsetzung frei, soweit das Angebot keine konkreten Vorgaben enthält.

(2) Im Preis enthalten sind die im Angebot genannten Korrekturschleifen. Ist dazu nichts geregelt, sind zwei Korrekturschleifen je Leistungsbestandteil enthalten. Weitere Korrekturen sowie Änderungs- und Zusatzwünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand oder gemäß einem Nachtragsangebot vergütet.

(3) Die Agentur darf zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (z. B. Freelancer) einsetzen. Sie bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistungen verantwortlich.

04Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge (z. B. zu Hosting, Domains, Werbekonten) und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind und verwendet werden dürfen. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

(3) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

05Abnahme

(1) Werkleistungen, insbesondere Websites, Apps, Designs und Automatisierungen, sind vom Kunden nach Fertigstellung abzunehmen. Die Agentur zeigt die Fertigstellung in Textform an.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige die Abnahme unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform verweigert, oder wenn er die Leistung produktiv nutzt, z. B. eine Website live schaltet.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

06Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus berechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Die Agentur kann bei Verzug die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.

(4) Werbebudgets für Anzeigen (z. B. bei Meta oder Google) sowie Kosten für Drittanbieter (z. B. Hosting, Lizenzen, Software, App-Store-Gebühren) sind nicht Teil der Agenturvergütung und werden vom Kunden direkt getragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

07Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Kunde an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen die Nutzungsrechte, die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich sind. An Logos und Markenzeichen, die für den Kunden entwickelt wurden, erhält er ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte bei der Agentur. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur widerruflich gestattet.

(3) Entwürfe, Konzepte und Varianten, die der Kunde nicht ausgewählt hat, verbleiben mit allen Rechten bei der Agentur. Offene Arbeitsdateien und Quellcode werden nur herausgegeben, wenn dies vereinbart wurde.

(4) Für eingesetzte Komponenten Dritter (z. B. Schriften, Bilddatenbanken, Software-Bibliotheken, Plugins) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.

08Apps, Software und Automatisierungen

(1) Die Agentur entwickelt Apps, Websites und Automatisierungen auf Basis der zum Zeitpunkt der Entwicklung aktuellen Versionen der eingesetzten Plattformen und Dienste.

(2) Für Änderungen, Ausfälle oder Preisanpassungen von Drittanbietern (z. B. App Stores, Hosting-Anbieter, CRM-Systeme, Automatisierungs- und KI-Dienste) ist die Agentur nicht verantwortlich. Anpassungen, die durch solche Änderungen nötig werden, sind nur im Rahmen eines Wartungsvertrags enthalten oder werden gesondert vergütet.

(3) Für die Veröffentlichung in App Stores ist die Freigabe durch den jeweiligen Store-Betreiber erforderlich, auf die die Agentur keinen Einfluss hat.

09Performance Marketing

(1) Die Agentur schuldet bei Werbekampagnen die fachgerechte Planung, Umsetzung und Optimierung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wie Umsatz, Reichweite oder Anzahl von Anfragen.

(2) Werbekonten werden auf den Namen des Kunden geführt oder diesem bei Vertragsende übertragen. Der Kunde ist für die Einhaltung der Richtlinien der Werbeplattformen in Bezug auf seine Produkte und Angebote verantwortlich.

10Referenznennung

Die Agentur darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und die erstellten Arbeitsergebnisse in ihrem Portfolio (z. B. auf der Website und in sozialen Medien) zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Vertrauliche Informationen werden dabei nicht veröffentlicht.

11Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass die Agentur Mängel zunächst nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung beheben darf.

(2) Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

12Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die rechtliche Prüfung von Werbemaßnahmen, Inhalten und Marken (z. B. wettbewerbs-, marken- oder datenschutzrechtlich) ist nicht Teil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und die Erfüllung eigener rechtlicher Pflichten (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) ist der Kunde verantwortlich.

(4) Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei Datenverlust haftet die Agentur nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

13Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

(2) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. beim Betrieb eines CRM oder von Automatisierungen), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

14Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über laufende Leistungen (z. B. Kampagnenbetreuung, Wartung, Hosting-Betreuung) haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, können sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

(3) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, steht der Agentur die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (§ 648 BGB).

15Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Köln.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026